Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1 Die Nindo GmbH, Theaterstraße 30-32, 52062 Aachen (nachfolgend „Nindo“) bietet eine Plattform (nachfolgend „Nindo Plattform“), die sich auf das Aggregieren, Auswerten und Visualisieren von verschiedenen Social Media Daten spezialisiert hat (derzeit Instagram, Twitch, TikTok und Youtube).

1.2 Auf der Nindo Plattform werden im Free-Bereich zu reichweitenstarken Influencern verschiedene Statistiken in Form von Zahlen, Texten, Diagrammen und Graphen dargestellt. Im Premium Bereich haben zahlende Kunden Zugriff auf weitergehende Daten, die dem Kunden erlauben, die Werbeplanung anhand der relevanten Zielgruppe zu optimieren.

1.3 Durch die Registrierung akzeptiert der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen. Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend hierin auch „AGB“) gelten ausschließlich für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Nindo und dem jeweiligen Kunden, einschließlich der Nutzung der Nindo Plattform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Registrierung und Vertragsabschluss für den Useraccount

2.1 Die Nutzung von Nindo wird nur Kunden angeboten, die im Rahmen ihrer Unternehmerischen Tätigkeit handeln. Mit Abgabe der Bestellung sichert der Kunde zu, dass er in Ausführung der Bestellung als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

2.2 Die Nutzung von Nindo setzt eine vorherige Registrierung voraus. Im Rahmen der Registrierung werden die Unternehmensdaten erfasst und Zugangsdaten festgelegt. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind.

2.3 Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung von Nindo ab. Nindo nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Kunden für die Dienste von Nindo oder durch Aufforderung zur Zahlung an. Durch diese Annahme kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und Nindo zu den in diesen AGB festgelegten Bedingungen zustande.

2.4 Im Falle eines manuellen Vertragsabschlusses zwischen einem Kunden und Nindo in Form eines schriftlichen Vertrages, ist Nindo, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde an Angebote für eine Dauer von vierzehn Tagen gebunden. Die Annahme kann durch den Kunden in Textform oder Schriftform erfolgen.

3. Testzugang

3.1 Vor Vertragsabschluss erhält der Kunde die Gelegenheit zu einer sieben-tägigen kostenlosen Testnutzung. Im Rahmen der Testnutzung steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung, der dem Kunden dazu verhelfen soll, sich einen Eindruck von dem Leistungsangebot von Nindo zu verschaffen.

3.2 Der Testzugang steht für jeden Kunden grundsätzlich einmalig zur Verfügung, sofern Nindo keiner erneuten Testnutzung zustimmt.

3.3 Beide Parteien haben während des Testzugangs ein jederzeitiges fristloses Kündigungsrecht.

3.4 Die Haftung von Nindo ist ungeachtet sonstiger Regelungen in diesen Nutzungsbedingungen für Testzugänge beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit soweit die durch eine mögliche Pflichtverletzung keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Folge hat oder ein Fall der verschuldensunabhängigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt.

4. Buchung kostenpflichtiger Leistungen

4.1 Basisaccount: Jederzeit während oder nach Ablauf des Testzugangs gem. Ziffer 3 kann der Kunde seinen Useraccount zu einem vollwertigen Basisaccount für Nindo aufwerten. Dies erfolgt durch die kostenpflichtige Buchung des kostenpflichtigen Zugangs über die Nindo Plattform oder den manuellen Vertragsabschluss in schriftlicher Form mit Nindo.

4.2 Leistungsgegenstände Basisaccount Nindo: Nindo stellt dem Kunden aggregierte Influencer-Informationen zur Verfügung. Die verfügbaren Informationen sind das Ergebnis von Recherchen und Abfragen sowie redaktioneller Verarbeitung von Daten aus Social Media Plattformen. Der jeweilige Umfang des Zugangs zu den aggregierten Informationen und Auswertungen bestimmt sich nach dem jeweiligen gebuchten Leistungspaket.

4.3 Art und Umfang der bereitgestellten Daten sind in allen Fällen stets abhängig von den Informationen, die über die betreffenden Plattformen zugänglich sind.

5. Nutzungsvarianten

5.1 Die Nutzung der Nindo Plattform kann je nach vertraglicher Vereinbarung (1) über die von Nindo bereitgestellte Weboberfläche, (2) über die von Nindo bereitgestellten API-Zugänge oder (3) über beide Kanäle parallel erfolgen.

5.2 Nutzung der Weboberfläche: Der Zugang wird auf Nutzerbasis gewährt. Das heißt, dass im Einzelvertrag eine bestimmte Anzahl von Nutzern auf Seiten des Kunden vereinbart wird (nachfolgend „Nindo User“ oder „User“). Jeder User erhält von Nindo einen personalisierten, an seine Person gebundenen Useraccount. Useraccounts sind an eine personengebundene E-Mail-Adresse verknüpft. Useraccounts dürfen nur von dem jeweiligen User genutzt werden. Die Zugangsdaten sind durch jeden Nutzer streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte (auch nicht an weitere Arbeitskollegen) weitergegeben werden. Eine Nutzung eines Useraccounts durch eine andere Person als dem User ist nicht zulässig.

5.3 API-Zugang: Der API-Zugang erlaubt den Zugriff über eine von Nindo bereitgestellte Nindo-Schnittstelle. Hierfür werden dem Kunden individuelle Zugangsdaten bekannt gegeben. Die Anzahl der erlaubten Zugriffe/Abrufe ist begrenzt und wird in dem Einzelvertrag festgelegt. Die übermittelten Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Die Eröffnung einer technischen Möglichkeit für Dritte, den gebuchten API-Zugang zu nutzen oder auf sonstige Weise zu verwerten, ist streng untersagt.

5.4 Der Einzelvertrag kann darüber hinaus oder hiervon abweichend weitere Nutzungsvarianten vorsehen. Auch in diesem Fall ist der gewährte Zugang lediglich auf den Kunden beschränkt und eine nicht explizit erlaubte Öffnung des Zugangs durch den Kunden für Dritte strengstens untersagt.

6. Nutzungsrechte und Geheimhaltung

6.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die über Nindo abrufbaren Daten („Nindo Daten“) als Datenbanken urheberrechtlich geschützt sind. Zudem stellen sie Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 Geschäftsgeheimnisgesetz von Nindo dar. Nindo Daten sind vom Kunden geheim zu halten, soweit eine Offenlegung nicht ausdrücklich nach diesem Vertrag gestattet ist. Der Kunde hat Nindo Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Mitarbeiter des Kunden sind auf die Schutzpflicht nach dieser Ziffer sowie nach den sonstigen Vorschriften dieses Vertrages, insbesondere Ziffer 6.2, Ziffer 6.3 und Ziffer 8 hinzuweisen und zu verpflichten.

6.2 Der Kunde erhält, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Recht, Nindo Daten im Rahmen der zugelassenen Verwendung nach Ziffer 7.3 zu nutzen. Das Nutzungsrecht wird nur insoweit eingeräumt, wie die Nindo Daten unter zweckentsprechender und vertragsgemäßer Verwendung der Funktionalitäten von Nindo Premium erfasst werden. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Kunde Crawler oder sonstige technische Mittel einsetzt, die keinen Informationsabruf durch einen Menschen darstellen.

6.3 Nindo Daten dürfen von dem Kunden zu folgenden Zwecken genutzt werden:

1. Evaluierung von passenden Influencern für Werbemaßnahmen 2. Analyse einzelner Influencer im Hinblick auf die verfügbaren Zielgruppen 3. Planung von Werbekampagnen und Definition von passenden Reichweiten 4. Auswertungen, die über die Exportfunktion generiert werden, dürfen durch Kunden, die als Werbeagenturen oder Anbieter vergleichbarer Leistungen tätig sind, jeweils ihrem Auftraggeber und ggf. deren Auftraggebern weitergegeben werden, wenn dies für die Zusammenarbeit unabdingbar ist. Ein Export oder Extrahieren der Daten außerhalb der dafür vorgesehenen Exportfunktion ist nicht zulässig.

6.4 Der Kunde stimmt einer öffentlichen Nennung des Firmennamens, beziehungsweise Nutzung des Unternehmenslogos durch Nindo zum Zwecke der zeitlich unbeschränkten Eigenwerbung z.B.: auf der Internet-Website, Social-Media-Kanälen, Präsentationen, Druckmedien, E-Mail-Kampagnen usw., zu.

7. Zugangsdaten

7.1 Der Zugang des Kunden zu Nindo Premium erfolgt passwortgeschützt über das Internet durch Nutzung gängiger Browser oder über die Bereitgestellte API-Schnittstelle. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Sofern der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass sein Passwort Dritten bekannt geworden ist, wird er Nindo hierüber unverzüglich informieren und das Passwort ändern.

7.2 Sofern Dritte durch Verschulden des Kunden Kenntnis vom Passwort erlangt haben, haftet der Kunde gegenüber Nindo für den durch die Nutzung des Passworts entstandenen Schaden. Arbeitnehmer oder sonstige zum Unternehmen oder Geschäftsbetrieb des Kunden zugehörige Personen sind keine Dritten im Sinne dieser Vorschrift, müssen jedoch vor Erhalt der Zugangsdaten gleichlautend verpflichtet werden.

7.3 Nindo ist berechtigt, den Zugang zu Nindo bei begründetem Missbrauchsverdacht zu sperren. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • Zugangsdaten unbefugt weitergegeben werden,
  • Nindo manipuliert wird, um unrechtmäßig auf nicht erworbene Funktionalitäten zuzugreifen.

8. Updates und Änderungen der Nindo Plattform

8.1 Wir sind ständig bemüht, die Nindo Plattform zu verbessern und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Dabei können auch einzelne Produktfeatures durch neue, z.B. strukturell oder technisch verbesserte oder optisch veränderte Features ersetzt werden. Überarbeitungen und neue Produktversionen können dabei direkt in Nindo eingepflegt und freigeschaltet werden. Dabei sollen die in Ziffer 2 dargestellten Funktionalitäten im Kern jedoch stets erhalten bleiben.

8.2 Der Funktionsumfang von Nindo kann sich insbesondere auch dann ändern, wenn die auf Social Media Plattformen verfügbaren Informationen sich strukturell ändern und/oder die Möglichkeit zum Zugriff durch Social Media Anbieter verändert wird. Daneben entwickeln wir das Produkt nach anhand der Kundenbedürfnisse und des Kundenverhaltens weiter. Dies kann zum Beispiel im Hinblick auf die folgenden Kriterien erfolgen:

  • Produktanalyse (z.B. welche Features wie frequentiert genutzt werden);
  • Verbesserung der Datenqualität für Influencer im Allgemeinen, an denen viele User häufig Interesse haben;
  • Verbesserung der Geschwindigkeit der Plattform durch Cache Optimierung;
  • Missbrauchsprävention und Sicherheit: Durch das Tracking streben wir eine bessere Identifikation möglichen Missbrauchs an, was uns ermöglicht, weniger Einschränkungen bei der generellen Nutzung bieten zu können.

9. Vertragsanpassungen, Zustimmungsfiktion

9.1 Nindo ist unter Einhaltung der Frist, die auch für eine ordentliche Kündigung gem. Ziffer 12 erforderlich ist, berechtigt, diese AGB sowie das Preismodell mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

9.2 Nindo wird den Kunden im Falle einer Änderung unter Einhaltung der vorgenannten Frist mindestens zwei Wochen im Voraus über die Änderung in Textform informieren und die alte sowie neue Regelung explizit gegenüberstellen.

9.3 Die Änderung gilt als durch den Kunden angenommen, wenn er bis zum Termin für das Inkrafttreten der Änderung nicht widerspricht oder wenn er die Nutzung von Nindo nach dem Termin für das Inkrafttreten der Änderung fortsetzt. Widerspricht der Kunde der Änderung, so endet der Vertrag mit dem Termin für das Inkrafttreten der Änderung. Die Fortsetzung der Nutzung nach dem Termin für das Inkrafttreten der Änderung gilt dagegen als Zustimmung zu der Änderung.

10. Vergütung

10.1 Die für eine bestellte Leistung fällige Vergütung ergibt sich aus den Angaben im Bestellprozess oder dem entsprechenden Einzelauftrag. Soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind vereinbarte Vergütungsbeträge monatliche Nutzungsgebühren.

10.2 Die Vergütung ist monatlich im Voraus spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen, frühestens jedoch fünf Werktage nach Rechnungserhalt. Die Vergütung wird für den ersten Monat anteilig ab dem Tag des Vertragsschlusses berechnet und ist mit der Rate für den Folgemonat zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Der Vertrag läuft mit einer unbefristeten Laufzeit und wird automatisch um je einen Monat verlängert, falls nicht anders im Angebot definiert.

11.2 Einzelleistungen, für die eine jährliche Zahlungsweise ausgewählt wurde, haben eine Laufzeit von einem Jahr ab Buchung und können nur zum Ablauf dieser Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Kalenderjahr, wenn die Leistung nicht vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres gekündigt wurde.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung durch Nindo berechtigt, gilt insbesondere:

  • das automatisierte und/oder systematische Auslesen von Nindo oder wesentlicher Bestandteile von Nindo;
  • Handlungen, welche die Integrität und das einwandfreie Funktionieren von Nindo blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of-Service-Attacken oder das Hochladen von bösartigem Code;
  • Inhalte von Nindo zu blockieren, überschreiben, modifizieren oder zu kopieren soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste erforderlich ist; das Kopieren im Wege von Robot/Crawlern-Technologien ist nicht erforderlich für die ordnungsgemäße Nutzung von Nindo;
  • Täuschung über Identität oder Verwendungsabsichten bei der Anmeldung;
  • vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe von geheim zu haltenden Zugangsdaten oder das unbefugte Öffnen eines Kundenspezifischen Zugangs für Unbefugte;
  • Verstöße gegen Ziffer 7, es sei denn, diese sind unerheblich und erfolgen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig.

11.4 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch Nindo hat der Kunde an Nindo den Betrag zu zahlen, der bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit im Falle einer gleichzeitig ausgesprochenen ordentlichen Kündigung zu zahlen wäre.

11.5 Der Kunde kann aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn das Leistungsangebot von Nindo aufgrund von Einschränkungen der Plattformbetreiber erheblich verändert wird.

11.6 Die Kündigung bedarf der Textform.

12. Vertragsstrafe

12.1 Im Falle der Begehung eines Vertrags Verstoßes aus dem Katalog der Ziffer 11.3 Satz ist Nindo zur Geltendmachung einer angemessenen Vertragsstrafe berechtigt, deren Höhe durch Nindo festgelegt und im Streitfall durch ein Gericht überprüft wird.

13. Haftung und Verfügbarkeit von Nindo Premium

13.1 Nindo bemüht sich, die Dienste möglichst konstant verfügbar zu halten. Nindo bietet ein grundsätzlich durchgehendes Hosting von 24 Stunden pro Tag sieben Tage in der Woche an, wobei vertraglich eine zeitliche Mindestverfügbarkeit von 95% im Jahresmittel vereinbart wird. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Nindo liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter).

13.2 Im Falle eines Ausfalls obliegt es dem Kunden, Nindo unverzüglich über Art und Umfang des Ausfalls sowie die Umstände, unter denen der Ausfall auftritt, zu informieren. Es obliegt dem Kunden, Nindo für weitere Rückfragen und Aufklärung zur Fehlfunktion zur Verfügung zu stehen. Ausfälle können rund um die Uhr per E-Mail (Geschäftszeiten derzeit montags bis freitags, außer an gesetzlichen Feiertagen, von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr) gemeldet werden.

13.3 Bei der Berechnung der Mindestverfügbarkeit wird ein Ausfall erst ab dem Zeitpunkt der erstmaligen substantiierten Meldung an Nindo berücksichtigt. Erfolgt die Mitteilung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so tritt der Beginn der auf die Meldung folgenden regulären Geschäftszeiten an die Stelle des Zeitpunkts der Meldung.

13.4 Bei der Berechnung der Mindestverfügbarkeit werden geplante Wartungsarbeiten in den Wartungsfenstern zwischen 20:00 Uhr und 04:00 nicht berücksichtigt, wenn die Wartungsarbeiten mindestens fünf Tage im Voraus angekündigt wurden.

13.5 Nindo haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:

  • Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Nindo bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Nindo herbeigeführt werden sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet Nindo unbeschränkt.
  • Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

14. Sonstige Bestimmungen

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

14.2 Der Kunde kann Forderungen von Nindo gegen sich nur insoweit mit eigenen Forderungen gegen Nindo aufrechnen, wie diese eigenen Forderungen des Kunden von Nindo anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

14.3 Der Kunde kann Forderungen aus dieser Vereinbarung nicht ohne Einwilligung von Nindo an Dritte abtreten.

14.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Aachen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde einen anderen Gerichtsstand in Deutschland hat und weder Kaufmann, noch juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.5 Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

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